Das Mediationsgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) ist am 26.07.2012 in Kraft getreten (vgl. BGBl. 2012, Teil 1 Nr. 35). Mit dem Mediationsgesetz soll die außergerichtliche Streitlösung in allen Rechtsbereichen in Deutschland gestärkt werden. Einvernehmlich und schnell sollen private und berufliche Streitigkeiten in einem gesetzlich strukturierten Mediationsverfahren gelöst werden können. Das MediationsgesetzG beschreibt neben einer Begriffsbestimmung der Mediation die Rolle und Aufgaben des Mediators. Es umreißt, die Aus- und Fortbildung und die Möglichkeit der Zertifizierung.

Hier geht’s zum Mediationsgesetz

Hier geht’s zur Rechtsverordnung-2016-08-31-2 zum Mediationsgesetz

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.